Überlassen an einen Berechtigten
Als rechtmäßiger Erbe können Sie Waffen und Munition an berechtigte Personen überlassen.
Dies können sowohl professionelle Händler aber auch Privatpersonen sein. Als Überlasser (Erbe) sind Sie jedoch dafür verantwortlich, dass Waffen oder Munition nur an Personen mit gültiger Erwerbsberechtigung überlassen werden. Dabei sind die unterschiedlichen Erwerbsgrundlagen für die jeweiligen Waffen und Munitionssorten genau zu beachten und zu Prüfen.
Für Laien lauern gerade in Bezug auf die unterschiedlichen Erwerbsvorraussetzungen viele rechtliche Fallstricke.
Als professioneller Händler verfügt Heestal Country Sports über die erforderlichen Vorraussetzungen um Nachlässe mit sämtlichen Arten von Waffen und Munition anzukaufen oder vorrübergehend zu verwahren (z.B. bei Erbengemeinschaften oder bis eine entsprechende Erwerbsberechtigung vorliegt).