Waffen geerbt - was nun ?
Erbe / Nachlass mit Schusswaffen
Für die Betroffenen stellen Nachlässe mit Waffen oder Munition häufig eine besondere Herausvorderung dar. Oftmals ist plötzlich und überraschend der Tod eines geliebten Menschen zu verkraften. Ist der Verstorbene in Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen oder Munition werden die zuständigen Aufsichtebehörden die Angehörigen jedoch zeitnah kontaktieren und eine ordnungsgemäße Verwahrung der Waffen fordern.
Können die Angehörigen nicht die erforderliche Berechtigung zum Umgang mit Waffen vorweisen, ist nicht nur die korrekte behördliche Abwicklung sondern auch der gesetzeskonforme Umgang eine zusätzliche Belastung für die Erben.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne in dieser schwieriegen Situation und können eine optimale und unkomplizierte Lösung für Sie finden.