Diese Möglichkeiten haben Sie
Sind Sie Erbe von Waffen oder Munition oder verwalten einen Nachlass mit erlaubnispflichtigen Gegenständen stehen folgende Möglichkeiten zur Wahl:
- Übernahme der Waffen (weiterlesen)
- Überlassen an einen Berechtigten (weiterlesen)
- Unbrauchbar machen (weiterlesen)
- Abgabe bei der Polizei (weiterlesen)