Diese Möglichkeiten haben Sie

Sind Sie Erbe von Waffen oder Munition oder verwalten einen Nachlass mit erlaubnispflichtigen Gegenständen stehen folgende Möglichkeiten zur Wahl:

    - Übernahme der Waffen (weiterlesen)

    - Überlassen an einen Berechtigten (weiterlesen)

    - Unbrauchbar machen (weiterlesen)

    - Abgabe bei der Polizei (weiterlesen)