Waffen bei der Polizei abgeben

Haben Sie Waffen gefunden, die nicht auf eine Waffenbesitzkarte eingetragen sind oder sind sind sich nicht sicher ob eine Waffenbesitzkarte dazu existiert, sollten Sie umgehend die Polizei oder die zuständige Behörde informieren.

Das Waffen, z. B. in Nachlässen oder bei Wohnungsauflösungen gefunden werden ist keine Seltenheit und die Polizei ist der richtige Ansprechpartner in dieser Situation. Gerne können Sie uns parallel informieren wenn Sie eine Werteinschätzung oder eine kostenlose Beratung wünschen.

Keinesfalls sollten Sie Waffen direkt zur Polizei oder zu uns bringen, wenn nicht die zugehörigen Waffenbesitzkarten vorhanden sind. Sie sind dann für einen Transport der Waffen nicht berechtigt und begehen somit einen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Sind Sie im Besitz von eingetragenen (WBK) Waffen und möchten diese bei der Polizei abgeben / vernichten lassen, sprechen Sie uns gerne vorher an. Bei uns erhalten Sie zuvor eine kostenlose Begutachtung, ob es sich eventuell um kulturhistorisch bedeutsame Waffen handelt, die beispielsweise für Sammler von Interesse sind.