Waffen unbrauchbar machen

Möchten Sie geerbte Waffen ohne erforderliches Bedürfnis übernehmen, besteht die Möglichkeit zur Deaktivierung. Eine Deaktivierung ist jedoch nur von zugelassenen Betrieben und nach genau definierten Maßnahmen durchzuführen. Keinesfalls sollten Sie dies selbst durchführen.

Nach aktuellem Gesetzt sind jedoch auch deaktivierte Schusswaffen mit den Schusswaffen gleichzustellen, deren Typ sie vor der Deaktivierung entsprochen haben. Damit einhergehend sind die gleichen Aufbewahrungsvorschriften und Dokumente greifend.

Neben den erforderlichen Kosten für die Deaktivierung (Büchsenmacher, BKA-Bescheid, etc.) fallen somit auch Kosten für geeignete Tresore (mind. Klasse 0/N) an.